proCodex FAQ
FAQ für Unternehmen
Nichts ist stetiger als der Wandel. Lieferketten, Antriebssysteme, Arbeitgeber-Verpflichtungen … alles unterliegt dem Wandel.
Diskriminierung findet heute nicht mehr nur People of Color oder Frauen statt. Heute klagen junge hellhäutige Mitteleuropäer wegen Diskriminierung bei der Anwendung einen Frauenquote. Und das bei Fachkräftemangel und Diversitätsbestrebungen.
Sicherlich haben Sie von Ihren Steuerberatern, Rechtsanwälten und Personalabteilungen die meisten Informationen bereits erhalten. Wie zum Beispiel die Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), die nationale Umsetzung der EU–Whistleblower–Verordnung 2019/1937. Diese ist u.a. für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende gültig und verbindlich. Und daher ist es auch eine klare Botschaft und Bekenntnis an die Belegschaft, dieses Schutzgesetz auch für Teamstärken unter 30 Mitarbeitende auf freiwilliger Basis einzuführen.
Das soll auch so bleiben.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, auch in Zukunft die richtigen Entscheidungen in einer sich schnell ändernden und von Fachkräftemangel geprägten Welt treffen zu können. Denn, können Sie sich sicher sein, in einem Diskriminierungs- und/oder Belästigungsvorwurf, alle zur Entscheidung notwendigen Informationen erhalten und ausreichend Zeit gehabt zu haben, diese entsprechend zu würdigen?
Ja und Nein.
Ja, wenn Mitarbeitende der Personalabteilung darin ausgebildet wurden, vorurteilsfrei, unbefangen, objektiv und ohne beeinflussende Informationssammelmethoden vorgehen zu können.
Nein, wenn der Vorwurf gegen ein Mitglied der Personalabteilung selbst, eine Führungskraft, die Geschäftsleitungen oder gar den Firmeninhaber gerichtet wird. Hier gebietet es das Gebot der Objektivität und Unabhängigkeit Dritte zu involvieren. Mit entsprechender Ausbildung, natürlich.
Alles andere kann nur negative Presse nach sich ziehen.
Sie müssen uns nicht vertrauen. Wir werden uns Ihr Vertrauen erarbeiten und Sie überzeugen.
Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag – mit allen Rechten, Pflichten und Haftungen. Nicht mehr, und nicht weniger.
Die Experten von ProCodex decken nicht nur das Compliance Segment ab. Sie sind auch Experten in Konfliktklärung, Organisationsentwicklung und Ausbildung. Und genau dieser Mehrklang aus Expertisen befähigt die ProCodex Experten „hinter die Fassade zu schauen“, „faule Eier zu identifizieren“, Muster zu erkennen oder zwischenmenschliche Themen herauszuarbeiten.
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